Hinweis zur Datenerhebung:
Im Zuge der Zuweisungsbedarfsmitteilung werden verschiedenste Daten zu Ihrem Unternehmen, nämlich Unternehmensname, Adressdaten (Anschrift), E-Mailadresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten sowie Daten eines Ansprechpartners Ihres Unternehmen, nämlich Anrede, Vorname und Nachname erhoben.
Die Erhebung der Daten dient dem Zweck, den Bedarf einer Abholung von zurückgenommenen Altbatterien der stiftung ear mitteilen zu können. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung, der die stiftung ear unterliegt, erforderlich und für die Zuweisung der Abholung zwingend notwendig.
Die stiftung ear kann anderen nach Landesrecht für den Vollzug dieses Gesetzes zuständigen Behörden und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern auf deren Verlangen die zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgabe erforderlichen Auskünfte und Angaben mitteilen, was auch die über Ihr Unternehmen erfassten Daten betreffen kann. Die erhobenen Daten werden frühestens nach drei Jahren, beginnend mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die verbindliche Zuweisungsbedarfsmeldung abgegeben worden ist, endgültig gelöscht. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der ear-Homepage.