Im Zuge der Einrichtung eines Antragstelleraccounts und in der Folge werden verschiedenste Daten zu Ihrem Unternehmen, nämlich Unternehmensname, Adressdaten (Anschrift), E-Mailadresse, Telefonnummer, Mobilfunknummer, Bankverbindung (IBAN), Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Mengendaten, sowie Daten eines Hauptansprechpartners Ihres Unternehmen, nämlich Anrede, Vorname, Nachname, E-Mailadresse, Telefonnummer, Mobilfunknummer, Passwort und Funktionsbezeichnung erhoben.
Die Erhebung der Unternehmensdaten dient dem Zweck, für Ihr Unternehmen einen Account im ear-Portal anzulegen, über welchen Sie insbesondere Registrierungsanträge stellen, Garantiedaten bzw. eine Glaubhaftmachung der stiftung ear übermitteln sowie Ihre gesetzlich geforderten Mitteilungen abgeben können. Mit der zusätzlichen Erhebung der Daten eines Hauptansprechpartners Ihres Unternehmens wird das Ziel verfolgt, schnell und einfach mit einem Ansprechpartner Ihres Unternehmens Fragen zu Ihrem Unternehmen und Ihren Angaben zu klären. Die Verarbeitung Ihrer Daten ist zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung, der die stiftung ear unterliegt, erforderlich und für den erfolgreichen Abschluss der Account-Anlage zwingend notwendig. Ohne Angabe der geforderten Daten können weder Registrierungsanträge gestellt, noch die gesetzlich geforderten Mitteilungen gegenüber der stiftung ear abgegeben werden.
Die stiftung ear kann anderen nach Landesrecht für den Vollzug dieses Gesetzes zuständigen Behörden und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern auf deren Verlangen die zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgabe erforderlichen Auskünfte und Angaben mitteilen, was auch die über Ihr Unternehmen erfassten Daten betreffen kann. Zudem wird Ihr Unternehmen nach Registrierungserteilung jeweils mit der betreffenden Marke und Geräteart im öffentlich zugänglichen Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten veröffentlicht. Diese Registrierungsdaten sind auch Gegenstand des Verzeichnisses sämtlicher registrierter Hersteller und Bevollmächtigter, welches von der stiftung ear dem Umweltbundesamt zugeleitet wird. Im Zuge der Anordnung der Aufstellung und Abholung von Transporteinheiten werden ferner der Name Ihres Unternehmens der betreffenden Übergabestelle zum Zwecke der Kontaktaufnahme mitgeteilt sowie, falls durch Zuordnung eines Entsorgungsdienstleisters im ear-Portal dokumentiert, die jeweiligen Anordnungen direkt an diesen Entsorgungsdienstleister übermittelt. Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer (mindestens zehn, maximal 41 Jahre, abhängig von der jeweils registrierten Geräteart Ihres Unternehmens) datenschutzkonform gelöscht. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der ear-Homepage.